Maklerzentrum Schweiz AG – Information für Raucher
Grundversicherung zahlt für Anti-Raucher-MedikamenT
Für die privaten Versicherungsunternehmen spielt der Gesundheitszustand der Kunden immer eine größere Rolle. Im Prinzip wird jeder Kunde zu seinem Gesundheitszustand befragt. Die Versicherer möchten sich nicht nur über die Krankheitssituation der Personen erkundigen, sondern interessieren sich auch über die Lebensweise ihrer potentiellen Kunden. Eine Frage, die besonders häufig gefragt wird: Sind Sie Raucher oder Nichtraucher?
Es ist schon eine Tatsache, dass Krankenkassen für den Raucherentzug mit der Antirauch-Therapie bezahlen müssen.
Die obligatorische Krankenversicherung kann für die Entwöhnungstherapie nur dann aufkommen, wenn die Kunden mehrere Voraussetzungen erfüllen. Eine 12-wöchige Therapie bekommen nur starke oder sehr starke Raucher bezahlt. Zudem haben auch Raucherkranke die Möglichkeit für diese 12-wöchige Therapie.
Maklerzentrum Schweiz AG - Information: Entscheidend für die Einteilung als starker Raucher ist das Ergebnis eines weltweit anerkannten Fragebogens zur Rauchergewohnheit. Unter anderem wird man dabei nach der Anzahl gerauchter Zigaretten pro Tag gefragt.
Kranke, die an chronischer Bronchitis, Herz-Kreislaufkrankheiten oder an einer Krebserkrankung leiden, können auch honoriert werden, obwohl sie keine starken Raucher sind. Erst nach eineinhalb Jahren kann man die Therapie erneut wiederholen.
Laut Bundesgericht kann Nikotinsucht eine Krankheit sein, wenn aus medizinischer Sicht eine Behandlung der Sucht angezeigt ist.
Die Entwöhnungstherapie hat jedoch auch Nebenwirkungen wie z.B. Depressionen und kann unter Umständen bis zu Suizidversuchen führen. Deswegen wird in Frankreich die Therapie seit 2011 nicht mehr bezahlt. Deshalb muss der Arzt die Patienten über die möglichen Nebenwirkungen informieren und vorsichtig beraten.
Nichtraucher können bei vielen Kassen von einem Nichtraucher-Bonus profitieren. Diesbezüglich können Sie die kompetenten Experten der Maklerzentrum Schweiz AG nunverbindlich und kostenlos bei Ihnen zuhause beraten.
Es ist schon eine Tatsache, dass Krankenkassen für den Raucherentzug mit der Antirauch-Therapie bezahlen müssen.
Die obligatorische Krankenversicherung kann für die Entwöhnungstherapie nur dann aufkommen, wenn die Kunden mehrere Voraussetzungen erfüllen. Eine 12-wöchige Therapie bekommen nur starke oder sehr starke Raucher bezahlt. Zudem haben auch Raucherkranke die Möglichkeit für diese 12-wöchige Therapie.
Maklerzentrum Schweiz AG - Information: Entscheidend für die Einteilung als starker Raucher ist das Ergebnis eines weltweit anerkannten Fragebogens zur Rauchergewohnheit. Unter anderem wird man dabei nach der Anzahl gerauchter Zigaretten pro Tag gefragt.
Kranke, die an chronischer Bronchitis, Herz-Kreislaufkrankheiten oder an einer Krebserkrankung leiden, können auch honoriert werden, obwohl sie keine starken Raucher sind. Erst nach eineinhalb Jahren kann man die Therapie erneut wiederholen.
Laut Bundesgericht kann Nikotinsucht eine Krankheit sein, wenn aus medizinischer Sicht eine Behandlung der Sucht angezeigt ist.
Die Entwöhnungstherapie hat jedoch auch Nebenwirkungen wie z.B. Depressionen und kann unter Umständen bis zu Suizidversuchen führen. Deswegen wird in Frankreich die Therapie seit 2011 nicht mehr bezahlt. Deshalb muss der Arzt die Patienten über die möglichen Nebenwirkungen informieren und vorsichtig beraten.
Nichtraucher können bei vielen Kassen von einem Nichtraucher-Bonus profitieren. Diesbezüglich können Sie die kompetenten Experten der Maklerzentrum Schweiz AG nunverbindlich und kostenlos bei Ihnen zuhause beraten.